Nachteilsausgleich | IHK zu Leipzig Nähere Hinweise zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder finden Sie zum Beispiel im Außenwirtschaftsportal der Bayerischen Industrie- und Handelskammern oder beim … Informationen zum Nachteilsausgleich "Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Tipps & Empfehlungen - IHK Schwaben Sie werden zum Angebot der weitergeleitet. Es werden nur Maßnahmen zugelassen, die behinderungsbedingten … Nachteilsausgleich in Prüfungen (für behinderte Menschen) Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass die besonderen … Nachteilsausgleich bei Zwischen- und Abschlussprüfungen - IHK ... Mit einem ärztlichen Attest kann für die Prüfung ein … 1 einen Anspruch für behinderte Menschen auf besondere Berücksichtigung ihrer … Bei der Beurteilung des erforderlichen Nachteilsausgleiches werden die Umstände des jeweiligen Einzelfalls gewürdigt. Modifikationen sind Veränderungen und sollen Nachteile ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen. Die Prüfungs-anforderungen selber bleiben aber gleich. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert. 1 einen Anspruch für behinderte Menschen auf besondere Berücksichtigung ihrer Behinderung bei … Die Empfehlungen zum Nachteilsausgleich gelten nach der regulären Ausbildungsordnung und nach den Richtlinien der IHK zu Leipzig für die Ausbildung behinderter Menschen. IHK Dresden: Datenschutzerklärung Nachteilsausgleich bei Zwischen- und Abschlussprüfungen. Grundsätzlich gilt, dass durch die Gewährung von Nachteilsausgleichen die fachlichen-qualitativen Anforderungen an die Prüfungsteilnehmer/innen nicht verringert werden dürfen. Nachteilsausgleich bei Prüfungen - IHK Lippe zu Detmold Das Berufsbildungsgesetz regelt im § 65 Abs. Berücksichtigung besonderer Verhältnisse: Nachteilsausgleich Die IHK Ostwürttemberg bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. § 15 Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Nachteilsausgleich in Prüfungen (für behinderte Menschen) - IHK …