auskunftspflicht erben gegenüber pflichtteilsberechtigten

Auskunftspflicht Erbe gegenüber Pflichtteilsberechtigten Dieser umfasst auch Angaben zu Schenkungen des Erblassers. Auskunftspflicht gegenüber Pflichtteilsberechtigten - Erbrecht Siegen Gegenüber Finanzbehörden besteht eine vollumfängliche Auskunftspflicht, wenn dies für das Besteuerungsverfahren notwendig ist. [133] Im entschiedenen Fall des OLG München stritten Brüder um Vermächtnis-, Pflichtteils- und Auskunftsansprüche nach dem Tod der gemeinsamen Mutter. Er kann . Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.12.2016 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 6. Dies hat der Bundesgerichtshof zum 1.12.21 erklärt. Dieser Auskunftspflicht kann der Erbe nicht die Tatsache entgegenhalten, dass die Bank für die Überlassung der Kontoauszüge eine Gebühr von 1500 € erhebt. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann verlangen kann, wenn dieses wegen unterbliebener Mitwirkung des Erben teilweise unvollständig ist (BGH, Urteil vom 20.05.2020 - IV ZR 193/19). Hat ein Erblasser zu Lebzeiten unentgeltliche Zuwendungen zugunsten Dritter vorgenommen, erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben auch auf die Person des . Hier wird er durch seine Auskunft­sansprüche geschützt. Der Bundesgerichtshof hat jüngst . Ein Sohn verlangte nach dem Tod seiner Mutter seinen Pflichtteil von ihrem zweiten Ehemann und . 1. Ist der Vermächtnisnehmer zugleich Pflichtteilsberechtigter, folgt sein Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht durch Analogien. Das OLG Stuttgart ging davon aus, dass dieser Betrag als angemessen anzusehen ist. Auskunftsanspruch des Erben gegen den Beschenkten - Deubner Verlag OLG München - Urteil vom 21.03.2013 - 14 U 3585/12. Das Gesetz erkennt diese für den Pflichtteilsberechtigten eher missliche Ausgangslage auch und gewährt dem Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben in § 2314 BGB einen umfassenden Auskunftsanspruch. Weiter stellt das Gericht klar: Schöpft der Erbe seine Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich solcher Zuwendungen aus, muss der Pflichtteilsberechtigte seinerseits wegen der ihn treffenden Auskunftspflicht substanziiert erwidern.

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